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Schlagzeilen

  • Tod des Kaminofens...
  • Russfilterpflicht für Kaminöfen...
  • Messpflicht der Schornsteinfeger...
  • Kachelofen = Dreckschleuder . . . und vieles mehr

Tatsachen
Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesumweltministerium, plant eine Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Dies steht auch im Interesse der verantwortungsvollen Hersteller von Öfen und Feuerungsgeräten. Nachfolgende Grenzwerte sollen in 2 Stufen erreicht werden:
Stufe 1:
Diese ist ab 2008 geplant und soll mit Verabschiedung der Novelle im Bundestag in Kraft treten. Hier dürfen die Geräte mit Scheitholzfeuerung 100 mg/Nm³ Staubausstoß (Feinstaub) nicht überschreiten!
Alle Geräte, welche ab 2008 aufgestellt bzw. eingebaut werden, müssen diesen Grenzwert einhalten und haben dann auch dauerhaft Bestandsschutz. Dies trifft bereits jetzt schon auf nahezu alle Öfen zu, die Sie bei uns erhalten.
Stufe 2:
Diese Stufe ist ab dem 1. Januar 2015 gültig. Hier ist die geplante Obergrenze für den Ausstoß von Staub (Feinstaub) 40 mg/Nm³. Das heißt, es dürfen nur noch Feuerungsanlagen neu angeschlossen werden, welche diesen Grenzwert nicht überschreiten.
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns an: Info-Telefon 07307 / 80070

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